nTLDs

Niederländischer Fachverlag kündigt seine Markenendung .wolterskluwer

Die niederländische Wolters Kluwer N.V. trennt sich von ihrer Markenendung .wolterskluwer.

Mit erst jetzt veröffentlichtem Schreiben vom 17. September 2025 kündigte der für Fachinformationen und Services in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Buchhaltung und Finanzen bekannte Unternehmen das Registry Agreement (RA) mit der Internet-Verwaltung ICANN. Die Kündigung ist, wie bei .brands üblich, gestützt auf Section 4.4 (b) des RA, die eine jederzeitige ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen gestattet. Angaben zu den Gründen der Kündigung machte das Unternehmen nicht. Blickt man in die IANA-Daten, wurde .wolterskluwer am 09. Februar 2016 delegiert, also in die Root Zone eingetragen. Aktuell ist jedoch lediglich eine Domain registriert, nämlich die obligatorische Adresse nic.wolterskluwer. Die Zahl der gekündigten .brands ist im Jahr 2025 damit auf fünf angestiegen; insgesamt liegt ihre Zahl inzwischen damit deutlich über 100.

RDRS

ICANN verlängert die Testphase des WHOIS-Nachfolger um zwei Jahre

Der ICANN-Vorstand hat beschlossen, den Testversuch für den WHOIS-Nachfolger »Registration Data Request Service« (RDRS) um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Die Benutzerfreundlichkeit für Antragsteller und Domain-Registrare soll sich kontinuierlich verbessern.

Fehlende rechtliche Verpflichtung, eine unklare Rechtslage und ein hoher Arbeitsaufwand – aus Sicht der Domain-Registrare gab es viele Gründe, nicht am RDRS teilzunehmen. Mit der Zahl der akkreditierten Registrare nahm auch die Zahl der Domains mit generischer Top Level Domain, für die eine RDRS-Abfrage möglich ist, drastisch ab; sie lag zuletzt bei unter 50 Prozent. Für nicht einmal jede zweite Domain mit generischer Endung ist also eine Abfrage über das RDRS-System möglich. Das trifft nicht nur Strafverfolgungsbehörden, sondern vor allem die Inhaber von Kennzeichenrechten hart, da damit die Möglichkeiten, gegen die von einer Domain ausgehenden Rechtsverletzungen vorzugehen, eingeschränkt werden. Die Vorzeichen, dass der im November 2023 gestartete Dienst das Ende der auf zwei Jahre angelegten Testphase erreicht, standen daher nach allgemeiner Erwartung ungünstig. Da überraschte bereits im August 2025 ein Report des RDRS Standing Committee (SC) der Generic Names Supporting Organization (GNSO); er empfahl, den Testversuch fortzuführen. Zur Begründung führte das SC aus, dass es verfrüht sei, den RDRS offline zu nehmen, denn:

The pilot has proven somewhat useful as a stopgap, providing value to users.

Man solle daher die erzielten Fortschritte bewahren und als Grundlage nutzen, anstatt sie zu verwerfen, auch wenn es künftig zu Änderungen kommen wird.

Dieser Einschätzung hat sich nun auch das Board of Directors von ICANN angeschlossen. Am 30. Oktober 2025 verabschiedete der ICANN-Vorstand eine Resolution, den RDRS für bis zu zwei Jahre, also bis Dezember 2027, über die bisherige Pilotphase hinaus weiterzuführen. In den vergangenen zwei Jahren seien im RDRS über 13.000 individuelle Anfragendekonten eingerichtet worden. Zu den Anfragenden hätten Strafverfolgungsbehörden, Experten für geistiges Eigentum, Cybersicherheitsforscher und andere gezählt, die das RDRS genutzt haben, um rund 3.600 Anfragen zur Offenlegung nicht-öffentlicher Registrierungsdaten für Domain-Namen mit generischer Top Level Domains zu stellen. Während der verlängerten Frist will ICANN damit beginnen, einige Systemverbesserungen umzusetzen, um die Benutzerfreundlichkeit für Registrare und Antragsteller kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasse Verbesserungen der Benutzeroberfläche sowie die laufende Entwicklung eines Authentifizierungsprotokolls für Strafverfolgungsbehörden. Die Arbeiten an Validierungs- und Authentifizierungsmethoden für Strafverfolgungsbehörden scheinen dabei im Mittelpunkt zu stehen; die Inhaber von Markenrechten müssen sich also vorerst hinten anstellen. Aus der Begründung der Resolution wird aber auch deutlich, dass es ICANN schlicht an Alternativen mangelt. So habe der Wunsch bestanden, den RDRS so lange weiterzuführen, bis politische Empfehlungen für eine langfristige Lösung verabschiedet und umgesetzt sind und mit anderen offenen politischen Fragen (einschließlich der Offenlegung der WHOIS-Daten von Domains, die bei Anbietern von Datenschutz-/Proxy-Diensten registriert sind) sowie einem Zeitplan für die Beantwortung dringender Anfragen von Strafverfolgungsbehörden in Einklang gebracht werden.

ICANN schätzt, dass für die Aufrechterhaltung des RDRS etwa zwei Vollzeitstellen benötigt werden, zuzüglich geringfügiger Kosten für Softwarelizenzen und sonstige potenzielle externe Gebühren. Die Bereitstellung liege aber im öffentlichen Interesse, da er Dritten eine zentrale Plattform biete, um Anfragen nach nicht-öffentlichen Registrierungsdaten zu richten. Der fortgesetzte Betrieb entspreche auch der Mission von ICANN, Konsensfindung zu unterstützen.

Save the Date – Der 13. Deutscher IT-Rechtstag findet Ende April 2026 in Berlin statt

Der 12. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet vom 23. und 24. April 2026 in Berlin statt. Bisher gilt es lediglich, den Termin zu notieren, die Agenda und Preise liegen noch nicht vor.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Unterstützung erfahren sie üblicherweise von den einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit dem »Deutscher IT-Rechtstag« werden Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte für IT-Recht, Juristinnen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wir gehen davon aus, dass wie schon bei den vorangegangenen IT-Rechtstagen, auch im kommenden Jahr der Deutsche IT-Rechtstag sowohl vor Ort als auch online stattfindet. Diesmal liegt der Termin auf dem 23. und 24. April 2026. Bisher liegt lediglich eine »Save the Date«-Meldung vor. Sobald eine Agenda und Preise vorliegen, werden wir berichten.

Der 13. Deutsche IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2026 ab 12:00 Uhr bis Freitag, 24. April 2026 16:30 Uhr in Berlin statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Steigenberger Hotel am Kanzleramt, Ella-Trebe-Straße 5, 10557 Berlin. Teilnehmende am 13. Deutscher IT-Rechtstag sammeln 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO.

gTLDs

Spekulationen über die nächste Preiserhöhung für .com-Domains

Seit dem Jahr 2001 verwaltet VeriSign mit .com die wohl wertvollste Ressource im Domain Name System. Ganz uneigennützig erfolgt das nicht.

Derzeit ist VeriSign berechtigt, in den letzten vier Jahren jeder sechsjährigen Vertragsperiode den Höchstpreis, den man für die jährliche Registrierung oder Verlängerung einer .com-Domain erhält, um bis zu sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr anzuheben; dieses Recht hat VeriSign bisher stets vollumfänglich ausgeschöpft. Doch während man bisher davon ausging, dass in den Jahren 2025 und 2026 kein Recht zur Preiserhöhung besteht, macht der Domain-Blogger Andrew Allemann nun auf ein mögliches Missverständnis aufmerksam. In den Verträgen zwischen VeriSign und ICANN heißt es:

with the first six year period beginning on October 26, 2018.

Die Laufzeit ist also nicht mit dem Kalenderjahr identisch. Mit anderen Worten: VeriSign wäre demnach berechtigt, die .com-Gebühren Ende Oktober 2026 zu erhöhen, von aktuell US$ 10,26 auf dann bis zu US$ 10,97. Bisher handelt es sich hierbei aber um reine Spekulation, eine offizielle Ankündigung von VeriSign gibt es dazu nicht. Die müsste spätestens im April 2026 erfolgen, denn VeriSign ist verpflichtet, eine Gebührenerhöhung mindestens sechs Monate vorher bekanntzugeben – warten wir also ab.

Domain-Handel

Welche Top Level Domain ist bei KI-Projekten vorzuziehen: .ai, .io oder doch .com?

In einem kurzen Artikel legt Andrew Allemann auf domainnamewire.com dar, warum Stephan Garden, der Dienstleistungen rund um KI-Chatbots anbietet, statt einer .ai-Domain die weitaus teurere .com-Variante wählte und die .io-Domain sogar eine bessere Lösung als die .ai-Domain darstellte. Wir haben ein wenig näher hingeschaut.

ELIZA ist ein Chatbot-Programm des MIT-Professors Joseph Weizenbaum, das bereits zu Beginn der 60er Jahres des 20. Jahrhunderts Nutzer beeindruckte, obwohl es bei näherer Hinsicht keinesfalls darüber hinwegtäuschen konnte, dass es eine nur sehr geringe Varianz bei Antworten auf Fragen von Nutzern an den Tag legte und leicht als »Machine« entlarvt werden konnte. Den Entrepreneur Stephan Garden zog es gleichwohl zu dem Namen »Eliza«, wegen seiner geschichtlichen Bedeutung für Chatbots. Bereits vor fünf Jahren liebäugelte Garden daher mit der Domain eliza.com. Doch war der Preis, zu dem sie angeboten wurde, viel zu hoch. Im Zuge seines neugegründeten KI-Beratungsunternehmens kam er auf eliza.com zurück. AI-Unternehmungen bevorzugen .ai-Domains, weshalb Garden sein Projekt Eliza zunächst unter einer .ai-Domain startete, doch strebte er die Domain eliza.com an.

Mit der .ai-Domain (es ist nicht bekannt welche, eliza.ai war es jedenfalls nicht), stieß er auf technische Probleme mit Unternehmensfirewalls, insbesondere beim Empfang von eMails. Garden wich Mitte 2025 auf eliza.io aus, die er der Inhaberin, die ihrerseits Eliza heißt, abkaufte. Die wandte sich von .io-Domains ab und registrierte im Juni 2025 elizaio.com. Garden sagt, wegen der eMail-Komplikationen sei eliza.io sein »Fallback« gewesen, und mit der .io-Domain habe er nicht die gleichen technischen Probleme gehabt wie mit .ai. Gleichzeitig blieb er an eliza.com dran, die seit spätestens September 2025 auf Garden registriert ist. Allemann interpretiert die Angaben von Garden dahin, dass er für die .com-Domain einen siebenstelligen Betrag gezahlt habe. Die Bereitschaft eines jungen Unternehmens bei der Domain so in die Vollen zu gehen, zeugt von Überzeugung. Garden meint, .com-Domains sind viel glaubwürdiger. Menschen seien es zudem gewohnt, die Endung .com bei eMail-Adressen einzugeben und nicht .ai. Seine Unternehmung ziele mit seiner Dienstleistung auf die »Fortune 500«-Unternehmen, die Endung .com transportiere da mehr Seriosität und deute auf ein etabliertes Geschäft.

Das Beispiel von Garden spricht nicht nur wegen der Vertrauenswürdigkeit und den Gewohnheiten der Menschen für die Endung .com. Der Aspekt der Kommunikation, die bei .ai-Domains unter Umständen nicht optimal ist, spricht ebenfalls für eine .com-Lösung. Wenn dann sogar .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean)-Nutzer auf eine .com-Domain umsteigen, wobei das »io« mit in den Domain-Namen einbezogen wird, und man den Markt der .com-Domains sieht, bei denen »ai« ebenfalls integriert ist (z.B. security-ai.com, stack-ai.com, kingai.com, w-ai.com, bergai.com, human-ai.com usw.), verliert die Endung .ai von Anguilla doch ein wenig an Notwendigkeit. Den Markt von »ai.com«-Domains haben ohnehin auch Cybersquatter schon lange für sich entdeckt, wie zahlreiche UDRP-Entscheidungen zeigen (vgl. die Verfahren um etrader-ai.com, 7eleven-ai.com, pte-ai.com, vanguardmatrix-ai.com, lancomebet-ai.com, groq-ai.com, euronext-ai.com usw.). Die hohe Investition in eine .com-Domain lässt sich so allemal rechtfertigen, gerne ergänzt um eine »ai.com«-Variante, was Garden allerdings bisher nicht umgesetzt hat.

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